ANTWORT auf die Abwägung des Stadtplanungsamtes Mitte vom 18. Juni 2014

LETZTE ÄNDERUNG am Samstag 30. Januar 2016 00:08 durch BV LuiseNord


Stellungnahme der Betroffenenvertretung zum „Blockkonzept Holzuferblock“.

Im folgenden lesen Sie die jeweilige Position der Betroffenenvertretung mit Begründung in Kurzform.
1. Detaillierungsgrad
Wir akzeptieren die Ablehnung des Bezirksamtes (BA) nicht, weil im Wesentlichen der Status Quo der Einzelgrundstücke widergegeben wird.
Dass Detailaussagen möglich sind, zeigt das Grundstück Eiswerke. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und des Wohnumfeldes für einzelne Grundstücke möglich.

2. Einsicht in Genehmigungen
BA-Begründung bestätigt mit der Ergänzung statt frühzeitig den Terminus sofort bei Erhalt erster Informationen zu ersetzen.

3. Gewerbe – Wohnen 50:50
BA-Ablehnung wollen wir nicht akzeptieren, weil nach den allgemeinen Angaben für den gesamten Holzuferblock die gesamten unbebauten Flächen für Nur-Wohnbebauung zur Verfügung stehen würden.
Wie die Erfahrungen in der gesamten Stadt durch Verdrängung von Geringverdienenden und mittelständischen Betrieben zeigen, führt die prominente Lage zur Bebauung mit Luxuswohnquartieren. Daher fordern wir Wohnen und Gewerbe in einem ausgewogenen und gleichberechtigten Verhältnis pro Grundstück.

4. Wohnfolgeeinrichtungen
BA- Erläuterung, dass in der vorliegenden Infrastrukturanalyse Handlungsempfehlungen und Umsatzstrategien aufgeführt sind, reicht uns nicht aus. Wir fordern, dass die Handlungsempfehlungen als verbindliche Verpflichtungen in das Blockkonzept Holzuferblock aufgenommen werden.

5. Verbindliche Auflagen für Eigentümer
BA-Abwägung unzureichend
Verbindliche Auflagen für Eigentümer zur Schaffung von Kitas, Senioren- und Jugendeinrichtungen sollen mit Hilfe von sanierungsrechtlichen Regelungen (z.B. städtebaulichen Verträgen) umgesetzt werden.

6. Funktionale Missstände
BA-Abwägung, dass Standortkonkretisierungen z.Z. nicht vorgenommen werden können, teilen wir nicht.
Neubauten dürfen nicht zu neuen funktionalen Missständen (Belichtung, Zugänglichkeit, Belüftung..) führen.
Wir beobachten jetzt, dass bekannte Planungen schon derartige Folgen implizieren.

7. Blockrandschließungen
BA-Abwägung ist keine unumstößliche These
Blockrandbebauung bleibt das prinzipielle Ziel. Ausnahmen müssen möglich sein, um funktionale Missstände auszuschließen.

8. Freiflächendefizit
BA-Ablehnung nicht akzeptiert
Brachflächen werden nach der 12. RV auch dann „in Wert“ gesetzt, wenn neben der Bebauung auch entsprechende Freiflächen konzipiert werden. Verbindliche Vorgaben für die Grundstückseigentümer sind erforderlich um das Freiflächendefizit zu mindern; Freiwilligkeit ist unzureichend.

9. Stärkung der Spreemantelzone
BA-Abwägung richtig und unzureichend zugleich, weil statt einer „wünschenswerten“ eine verbindliche Etablierung einer überörtlichen Nutzung (Kultur z.B.) festgelegt werden sollte.

10. Kein Wohnen im Erdgeschoss
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung

11. Durchwegung Holzuferblock
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderung unverändert weiter bestehend

12. Familiengerechte Wohnungen
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderung unverändert weiter bestehend

13. Kostengünstiger Wohnungsbau
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung und Ergänzung, dass auf Investoren eingewirkt wird Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen
BV-Forderung weiter bestehend ohne Prozentangabe

14. Betroffenenvertretung
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderung unverändert weiter bestehend
Seite 6 ff, Grundstücke der Eiswerke

(1) Durchwegung, öffentliche Grünfläche
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderung unverändert weiter bestehend

(2) Freiräume mit öffentlicher Nutzung
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderung weiter bestehend und ergänzt: Das impliziert die öffentliche Zugänglichkeit und ist im Blockkonzept definitiv auszuweisen.
Das vorhandene Denkmalensemble bezieht die unterirdischen Bauten ein.

(3) Erschließung
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderung weiter bestehend und ergänzt: Keine Zufahrt in den Grundstücksinnenbereich und keine Parkmöglichkeiten dort.

(4) Wohnhof mit Grün
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV- Forderung unverändert weiter bestehend

(5b) u. (5c) Nutzungsmischung
BA-Ablehnung nicht akzeptiert
Quotierung soll beibehalten werden, um den Konflikt Wohnen-Gerbe zu mindern.

(5d) Nutzungszonierung
Zur BA-Abwägung durchgängig Übereinstimmung
BV-Forderung unverändert weiter bestehend

(6) Wohnen heißt bleiben
Zur BA-Abwägung Übereinstimmung
BV-Forderungen unverändert weiter bestehend

(7) Funktionale Missstände

(8) Keine Bockrandschließungen zur Spree

(9) Ehemalige Kühlhäuser

(10) Verbindung zum Nachbargrundstück

(11) Nutzungskonzepte Brachflächen

Vorkaufsrecht
BV-Forderung ohne die Abkürzel u. U. weiter bestehend

Aufgestellt: 6.11.14

Die Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt

 

Der Holzuferblock entlang der Spree:

 

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