PROTOKOLL der BV Beratung vom 16.02.2016

LETZTE ÄNDERUNG am Sonntag 5. Juni 2016 22:33 durch BV LuiseNord


Ergebnis-Zusammenfassung der Sitzung der Betroffenenvertretung Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt im Februar 2016:

Agenda:

TOP 1: Bericht über das Gespräch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 15.02.2016.
TOP 2: Gespräch mit Herr Rau, Bezirksamt Berlin-Mitte, Untere Naturschutzbehörde

TOP 1: Bericht über das Gespräch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 15.02.2016.

Dem Gespräch voran ging ein Termin bei Senator Geisel, der in dessen Folge seine zuständige Verwaltung zu einem Treffen mit ihr, dem Stadtrat für Stadtentwicklung von Mitte und Vertretern der BV einladen lies.

Teilnehmer (Liste vorhanden)

Es wurden 4 Punkte verhandelt:

1. Eisfabrik

Die BV sprach an, dass sie bei einem Verkauf der Eisfabrik für eine Nutzung des Vorkaufsrecht durch Bezirk bzw. Land Berlin ist, um die Flächen für eine gemischte Nutzung Kultur, günstiges Wohnen und Gewerbe zu sichern. Die Eisfabrik ist aus vielen Gründen für diese Nutzung prädestiniert. Senat wie Bezirk, halten die Möglichkeit der Nutzung des Vorkaufsrechts aus verschiedenen Gründen für unrealistisch:

a. Die öffentliche Hand müsste dazu schlüssig nachweisen können, dass der/die Käufer die Sanierungsziele nicht einhalten werden.
b. Der/die Käufer bzw. Besitzer müssten dann ihre Planungen s. a) nicht nachbessern.
c. Der/die Besitzer müssten a) und b) vorausgesetzt, dann wirklich verkaufen und nicht von ihrer Verkaufsabsicht zurücktreten.
d. Für einen Ankauf durch die öffentliche Hand müssten Gelder für den eigentlichen Ankauf, wie dann auch für die Erfüllung der Sanierungsziele in Eigenregie (Bau, Bewirtschaftung), bereitstehen. Dies wird nicht gesehen.
e. Man sieht auch keine dritte Partei (Stiftung u.ä.), zu deren Gunsten die öffentliche Hand kaufen könnte. Diese müsste die Flächen dann auf eigene Kosten im Sinne der Sanierungsziele bewirtschaften.

Die neueste Entwicklung, der Versuch einer weiteren Aufteilung des Geländes durch die TLG, wird angesprochen. Die Vertreter des Bezirks erklären, dass sie einer solchen Teilung nicht zustimmen werden. Schon die Genehmigung der erstmaligen Teilung des Grundstücks wird von beiden Verwaltungsebenen rückblickend als Fehler angesehen.

2. Schule in der Adalbertstraße

Schulstadträtin Smentek will die Planung einer vierzügigen Schule und Doppelsporthalle. Der Tennisclub solle im Vorfeld kontaktiert werden. Bezirk findet das „illusorisch“. (Das wären 4 x 6 = 24 Schulklassen mit > 500 Schülern) Schul- und Bauamt verständigen sich erstmals diese Woche.
Die Überarbeitung des (von der BV abgelehnten) Konzepts steht somit an und wurde auch zugesagt.

3. Preiswertes Wohnen

Es gibt kein einziges Grundstück im gesamten Fördergebiet, bei dem wo Investoren in der obligatorischen Bauberatung des Bezirks darauf eingegangen sind, dass sie Fördermittel für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums beantragen können abgerufen hätten und es gibt kein öffentliches Grundstück.

Daraus folgt: es ist sehr unwahrscheinlich, dass sozialer (bezahlbarer) Wohnraum im Neubau entsteht. Es gebe keine weiteren Möglichkeiten behördlich zu handeln.

In diesem Zusammenhang bestärkt Herr Dr. L. die BV in ihren Bemühungen selbst in Kontakt mit allen Investoren im Fördergebiet zu treten, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

==> Beschluss: Einladung aller Investoren in die BV und Werbung für das Abrufen der einschlägigen Fördermittel, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (auch kompatiblen Artenschutz ansprechen). Markus macht einen Entwurf.

4. Teepee-Land

Die Bewohner des Teepeelandes haben mit der Sanierungsverwaltungsstelle abgesprochen, ein Konzept für die Koexistenz Spreeufer-Durchwegung und Teepee-Land zu entwickeln, was noch nicht bei der Sanierungsverwaltungsstelle eingegangen ist.

Das Thema „Hostel“

konnte wegen der Kürze der Zeit nicht ausreichend angesprochen werden. L. und B. wurden über die ungewöhnlich hohe Bettenzahl (Aufstockung von 800 auf 1.600) in Kenntnis gesetzt. Die Delegation hatte den Eindruck, dass diese Info neu und bisher kein Problembewusstsein vorhanden war.

Bewertung durch die Delegation:

  • Spalleks Absage wurde bedauert, zumal auf diesen Termin ein halbes Jahr hingearbeitet worden war. Die Absicht der Delegation war, mit der politischen Seite ins Gespräch zu kommen und nicht nur mit der Verwaltung, deren Entscheidungsspielräume durch bestehende Gesetze und Vorschriften sehr begrenzt sind.
  • Die Ergebnisse zu (1) und (3): die Einschätzungen reichten von „ernüchternd und unbefriedigend“ bis „völlig niederschmetternd“.

 

TOP 2: Gespräch mit Herr R., Bezirksamt Berlin-Mitte, Untere Naturschutzbehörde (UN)

(…)
Vorbemerkung:

  • Die UN (…) ist nur für private Grundstücke zuständig. Die Natur auf öffentlichen Flächen (Parks oder Straßenbäume) unterliegt dem Straßen- und Grünflächenamt (wie die Stadtplanung unter politischer Leitung von Herrn Spallek, CDU)
  • Beschluss: Die Betr.vertrg. lädt einen Vertreter des Straßen- und Grünflächenamtes ein zu Fragen der Baumerhaltung und Grünflächensicherung auf öffentlichen Straßen und Grünflächen/Spielplätzen.
  • Die UN ist personell stark unterbesetzt; nur wenn BürgerInnen zuverlässig melden & mitarbeiten, kann sich etwas tun.

1. Baumfällung Eisfabrik

  • Fällung war rechtskonform. Es handelte sich um Robinien (= invasive Art) und sie wurden außerhalb der Brutzeit gefällt.
  • Zunehmend wird darauf geachtet, dass nur noch gebietsheimische Arten angepflanzt werden; ab 2020 gibt es dazu eine VO.
  • Geschützt werden generell Bäume ab 80 cm Umfang; bei Mehrstämmigkeit schon 50 cm. Sind die Bäume eine Ersatzpflanzung, dann gilt der Schutz ab dem ersten Zentimeter.

2. Ersatzpflanzung

  • Grundsätzlich: Eigentumsrechte sind in der deutschen Gesetzgebung ein hohes Gut; die Hürden für Eingriffe sind hoch.
  • Werden geschützte Bäume gefällt, muss der Eigentümer eine Ersatzpflanzung vornehmen oder eine Abgabe zahlen.
  • Die Frage, wie viele Ersatzpflanzungen im Sanierungsgebiet ausgeführt wurden, konnte Herr Rau nicht beantworten.

3. Zielkonflikte

  • Aus Sicherheitsgründen (Kampf gegen Straßen-Dealer) werde immer öfter Bepflanzungen vernichtet. Sicherheitsmaßnahmen (Polizei/LKA) sind damit häufig contra Naturschutz
  • Spreeuferweg: Naturschutz wünscht Bestand der Bäume, Rückzugsgebiete für Flora und Fauna. Aber Wegeplanung muss Sicherheitskriterien einhalten (Breite des Weges, passend für Rettungswagen etc.)

4. Spatzen und andere Vögel

  • Nach §§ 44, Artenschutz sind Nist- / Brutplätze geschützt (also nur im Frühjahr und Sommer)
  • Herr R. ruft auf, Nistplätze auf Bäumen zu melden.
  • An der Eisfabrik wurden Nistplätze durch Verkleben mit Schaum vernichtet, um die Brandwand des Nachbarhauses hochzuziehen. Dies war genehmigt; jedoch hätte Ersatz geschaffen werden müssen (es wurde Ersatz geschaffen??)
  • Brachpieper und Steinschmätzer sind hoch geschützte Arten, kommen aber im Sanierungsgebiet nicht vor.
  • Bienenfresser: wurde im Sanierungsgebiet gesichtet. Rau meint: tauchen durch Verdriftung eigentlich nur zeitweise auf; aber nicht dauerhaft hier ansässig; Artengrenze: eigentlich Kaiserstuhl.

5. „Zäune hoch!“

  • Im Sinne einer besseren Ko-Existenz von Mensch und Tier könnten die Zäune um die Privat-Gärten 10 oder 20 cm oberhalb des Bodens aufhören; das würde es Igeln etc. erlauben, sich besser zwischen den Gärten zu bewegen.
  • Herr R. nimmt diese Anregung mit und will die Investoren darauf ansprechen.

6. Problem-Katzen

  • Mit der Zahl der Neubauten wächst auch die Zahl der Hauskatzen. Diese wiederum bedrohen die Vögel (leider nicht die Ratten).
  • Lösung: Marderringe rund um die Baumstämme anbringen, die das Hochklettern der Katzen verhindern.
  • UN bezahlt die Anschaffung. Anruf genügt. Anbringen müssen es die Bürger.

7. Beteiligung UN bei Bauanträgen

  • … ist sehr eingeschränkt; meist sind die Grundstücke „baufreigestellt“. Die UN wird erst nach der Baugenehmigung informiert. Sie hat im Prinzip keine zwingenden Mittel.
  • Das neue WohnungserrichtungserleichterngsG verschärft diese Lage noch.
  • R. erläutert den Missbrauch von Bauanträgen, um damit eine Genehmigung der Beräumung von Grundstücken durch Fällung aller Bäume zu erreichen, Ziel danach die Brache zu erhöhtem Kaufpreis weiterzuverkaufen. D. h. nach der Fällung wird der Bauantrag zurückgezogen und Investoren haben dann freie Hand, ein „sauberes“ und damit attraktiveres Grundstück weiter zu verkaufen.

8. Wildtierordnung: Füttern von Wildtieren = verboten!

Weil:

a. Futter ist viel zu einseitig und macht die Tiere krank.
b. Futter ist i. d. R. zu viel und zieht die Ratten an.
c. Futter wird gammelig und ist Inkubator für Keime / Krankheiten aller Art.
d. Futter im Teich am Engelbecken verschmutzt das Wasser und kann im Sommer zum Umkippen führen.
e. Ausnahmen: bei richtigem Winter (Eis und Schnee; nicht Winter 2015/16!) ist Futter für die Vögel sinnvoll; auch Apfelscheiben für die Drosseln aber Brot ist grundsätzlich kein artgerechtes Futter!

9. Lichtverschmutzung

  • Nichts verboten & alles erlaubt
  • LED Außenbeleuchtungen sind tierfreundlich, weil sie durch ihren in der Regel fehlenden Blauanteil im Licht die Insekten und damit auch mittelbar die Fledermäuse NICHT anziehen.
  • Wenn eine Wohnung von Lichtverschmutzung betroffen ist: hier BundesemissionsschutzG zuständig.

10. Biotop Postfuhramt

  • Sind Wildtiere auf dem Gelände, muss bei Bauarbeiten UN gefragt werden; Genehmigung erforderlich. Kämen wirklich seltene Arten vor, müsste geprüft werden, wie man ihren Lebensraum neu gestalten kann bzw. müssten sie in ein passendes  Biotop umgesiedelt werden.
  • Auftrag: BV stellt Kontakt zum Besitzer des Schlüssels des Haupttores her; Herr R. sagt Begehung zu.

11. Klima

  • Kleinteilige Grünflächen sind wertvoll; in London, wo es sog. „Pocketparks“ (ca. 30m x 30m) gibt, hat man entdeckt, dass schon diese kleinen Flächen mit wenigen Bäumen das Mikroklima und damit auch die Gesundheit der anliegend wohnenden Menschen verbessern. Wünschenswert wären solche kleinen Parks auch bei Bauvorhaben in Mitte. Noch vor wenigen Jahren ist es auch in Mitte möglich gewesen, dies erfolgreich von Amtswegen anzuregen.
  • Sanierungsgebiet: keine Grünflächen ausgewiesen.
  • Klimaanpassung: Fehlanzeige
  • WohnraumerrichtungsbeschleunigungsG verschärft diese Lage noch.==> Beschluss: Es soll ein Klimaexperte in die Betr.vertg eingeladen werden. Das KoSP macht einen Vorschlag, welche Institution bzw. welche Personen eingeladen werden könnten.

12. Versiegelung

… des Innenstadtbereichs schreitet voran

13. Luftqualität

Herr Rau bestätigte die Sicht einer Bürgerin, dass auch nach seinem Kenntnisstand Schadstoff- Messungen in der Brückenstraße seit Jahren Konzentrationen von Feinstaub und Stickoxiden zeigen, die weit über der zulässigen Grenze liegen und gesundheitsgefährdend sind. Herr Rau ist allerdings für dieses Thema nicht zuständig.

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Erstellt 20.02.2016

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