Obdachlos in Mitte (Foto: Ch. Eckelt)

Ordnungsamt: „Räumungen von Obdachlosencamps oft unabdingbar“

LETZTE ÄNDERUNG am Dienstag 27. Januar 2026 20:01 durch BV LuiseNord


Das Ordnungsamt Mitte lehnt die Aufforderung der BVV Mitte ab, Räumungen von Obdachlosencamps immer dann generell auszusetzen, wenn Obdachlose nicht untergebracht werden können. Dies teilte das Bezirksamt der BVV in einer Bezirksamtsvorlage mit, die am 18. November beschlossen wurde.

Dazu hat das Amt nun einen Leitfaden zur Räumung von Obdachlosenlagern in Mitte vorgelegt.

So seien allein auf der Onlineplattform der Berliner Ordnungsämter (Ordnungsamt.Berlin.de) im vergangenen Jahr insgesamt 236 Beschwerden zu Obdachlosigkeit im Bezirk Mitte registriert worden.

Im Straßen­ und Grünflächenamt (SGA) Mitte gingen gleichzeitig 341 Beschwerden im Zusammenhang mit obdachlosen Personen und Obdachlosen-Camps ein.

»Campieren« nicht erlaubt

Das betraf vor allem Lärm, Müll sowie Gerüche und Belästigungen. Grundsätzlich ist das »Campieren« im öffentlichen Raum in Berlin nicht gestattet. Es stellt nach der Ansicht der bezirklichen Ordnungsbehörde teilweise eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar.

Dieser Beitrag erschien als Artikel in der aktuellen Ausgabe der Stadtteilzeitung
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Der Allgemeine Ordnungsdienst Mitte führt deshalb regelmäßig Kontrollen durch, die freilich nicht zwangsläufig zu Räumungen führen.

Die Dienstkräfte würden dabei, so teilt das Bezirksamt mit, grundsätzlich auf ein freundliches und angemessenes Verhalten achten – auch im Umgang mit obdachlosen Personen, bei denen oftmals vielschichtige Problemlagen wie z.B. Suchterkrankungen und damit einhergehendes Konsumverhalten oder Mittellosigkeit vorliegen.

»Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass ein ordnungsamtliches Einschreiten oftmals konfliktbehaftet ist und die Hinzuziehung der Berliner Polizei erforderlich macht.«

Sozialarbeiter und Polizei dabei

Räumungen von Obdachlosen­-Camps im öffentlichen Raum werden in Mitte in der Regel erst nach einer vorherigen Betreuung durch die bezirkliche Sozialarbeit (Mobile Sozialarbeit – MSA) durchgeführt. Gegebenenfalls werden auch das bezirkliche SGA und die BSR informiert.

Eine Räumung erfolgt ca. vier bis sechs Wochen nach der erstmaligen Feststellung bzw. Ansprache. Sofern an einem Standort allerdings Gefahr in Verzug erkannt wird, erfolgt die Räumung auch zeitnah und unabhängig von einer vorherigen Betreuung durch die Mobile Sozialarbeit.

Insbesondere in der Nähe kritischer Infrastruktur wie z.B. von Brücken oder Bahntrassen gehe von Obdachlosen­-Camps eine nicht unerhebliche Gefährdung aus. Es kam dabei schon mehrfach zu Bränden mit erheblichen Folgeschäden, ein großer Risikofaktor besteht insbesondere in der Lagerung leicht entflammbarer Stoffe.

Nun mit verbindlichem Aktions-Leitfaden

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise wurde im Ordnungsamt Mitte ein Leitfaden zur Räumung von Obdachlosenlagern entwickelt, der verbindlich zur Anwendung kommt.

Hierbei wird zwischen bereits seit längerer Zeit bestehenden Lagern (zumeist von mehreren Personen in Zelten oder ähnlichem bewohnt) und spontanen Lagern unterschieden.

Bei letzteren lagern zumeist Einzelpersonen mit Decken oder Schlafsäcken an exponierten Stellen, wie z.B. auf Parkbänken oder Spielplätzen.

Auch da werden Hilfsangebote unterbreitet und mehrsprachige Informations­flyer ausgegeben. Durch das Ordnungsamt erfolgt jedoch eine sofortige Auflösung und gegebenenfalls ein Platzverweis.

Obdachlos ohne Anzeige

Bei allen Räumungen werden in der Regel keine weiteren ordnungsamtlichen Anzeigen ausgefertigt, weil das die knappen Personalressourcen des Ordnungsamtes zu sehr in Anspruch nehmen würde.

Die BVV Mitte hatte im November 2024 den Bezirk ersucht, Räumungen von Obdachlosenlagern im öffentlichen Raum so lange auszusetzen, bis den Betroffenen eine Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft mit entsprechender Betreuung (z.B. für psychisch­ und suchtkranke Menschen) oder in geeigneten Wohnungen angeboten werden kann.

Dem widersprach jetzt das Ordnungsamt. Im BA-­Beschluss heißt es:

»Dem Ordnungsamt ist bewusst, dass die betroffenen Personen teilweise gesundheitliche Einschränkungen und schwere Schicksale hinter sich haben, diese Tatsache ist jedoch kein ausreichender Grund für eine Duldung illegaler Camps zu Lasten der allgemeinen Sicherheit und Ordnung.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind auch die Räumungen von illegalen Obdachlosencamps unabdingbar.«

Quelle: cs in der ecke köpenicker 6 Dezember 2025 Januar 2026

Bild oben: Obdachlos in Mitte (Foto: Ch. Eckelt)


ecke köpenicker 6 2025/2026
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