Schlagwort-Archive: Städtebauliche Verträge

Luisenstadt. Städtebauliche Verträge: Köpenicker Straße 36/38

Städtebauliche Verträge Teil 2: Köpenicker Straße 36/38 –
Nach fast einem Vierteljahrhundert tut sich immer noch nichts.

Seit dreiundzwanzig Jahren wartet Berlin auf den Neubau von mehreren hundert Wohnungen auf dem Grundstück Köpenicker Straße 36/38 bislang vergeblich.

Dabei wurde das bereits 2002 in einem städtebaulichen Vertrag zugesichert: Als eines der ersten Vorhaben des Investorenkonglomerats »Mediaspree« war 2002 der erste Bauabschnitt des Projektes »Spreeport« fertig gestellt.

Das klotzige Bürogebäude wurde später von der Bundeszentrale der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und bis Ende 2023 von ver.di Berlin-Brandenburg genutzt.

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Luisenstadt. Städtebauliche Verträge: Die Spreefeld e. G.

Städtebauliche Verträge – Teil 1: Die Spreefeld e. G. – ein kniffliges Grundstück für ein alternatives Wohnprojekt.

Schon ein Jahr nach der Festsetzung des Sanierungsgebietes Luisenstadt wurde 2012 ein städtebaulicher Vertrag über die bauliche Entwicklung eines besonders vertrackten Geländes am Ufer der Spree abgeschlossen.

Es führte damals die seltsame Adresse »Köpenicker Straße 48, 49 (hinten)«, lag brach und hatte keine eigene Anbindung an das öffentliche Straßenland.

Es war der hintere Teil der ehemaligen Maschinenfabrik Karl Jung in der Köpenicker Straße 48/49, in der einst die ersten Traktoren (»Motorpflüge«) Deutschlands hergestellt worden waren.

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Städtebauliche Verträge im Sanierungsgebiet

In der Nördlichen Luisenstadt wurden besonders viele städtebauliche Verträge abgeschlossen.

Der Zeitrahmen des Sanierungsgebietes Nördliche Luisenstadt schließt sich. Zum Jahreswechsel 2026/27 endet der Zeitraum, der am 15. März 2011 in der »Zwölften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten« vom Senat festgelegt worden war.

Bereits begonnene Projekte können zwar noch einige Jahre weiter gefördert werden, der besondere rechtliche Status als »Sanierungsgebiet« läuft aber aus. Denn in Sanierungsgebieten hat nach dem Baugesetzbuch die Gemeinde besondere Genehmigungsvorbehalte.

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