E-Scooter Mikado auf dem Gehweg (Foto: Ch. Eckelt)

Bezirk Mitte kontrolliert E-Scooter am eifrigsten – aber …

LETZTE ÄNDERUNG am Donnerstag 8. Januar 2026 15:57 durch BV LuiseNord


… Verbänden gehen die Regeln nicht weit genug – der Bund will sie dennoch lockern.

Rücksichtslos auf den Bürgersteigen abgestellte E­-Scooter sind für Sehbehinderte und Blinde eine Gefahrenquelle, aber auch für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen oft ein ärgerliches Hindernis.

Deshalb fordert der Deutsche Blinden­ und Sehbehindertenverband (DBSV), dass E-Scooter generell nicht an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können, sondern nur auf entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen, die kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein sollten.

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Berlin ist seit dem Sommer 2025 diesem Ziel einen konkreten Schritt nähergekommen. Denn durch eine Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBenGebO) wurde jetzt endlich die Umlegung der Kosten für die Umsetzung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen geregelt.

Die können durch das Ordnungsamt oder die Polizei jetzt auch den Verleihfirmen auferlegt werden, falls deren E-Scooter behindernd abgestellt sind.

Aufräumen kostet bis 242 Euro

Pro Einsatzfall werden dann 62 bzw. 68 Euro fällig. Sind mehr als fünf E-Scooter gleichzeitig umzuräumen, erhöht sich die Umlage auf 219 bzw. 242 Euro – je nachdem, ob die Polizei oder das Ordnungsamt es anordnet.

Die Mobilitätsanbieter wiederum können dann die Gebühren ihren Kunden in Rechnung stellen, die die E-Scooter behindernd abgestellt haben. Bisher mussten die Ordnungsbehörden die entsprechenden Kosten allein tragen.

Insgesamt neunmal führte der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamts in diesem Jahr Aktionswochen mit Schwerpunktkontrollen zu Elektrokleinstfahrzeugen durch, zudem war die Fahrradstaffel des Ordnungsamts an sieben Aktionswochen mit diesem Auftrag unterwegs.

Das teilte das Bezirksamt Mitte der BVV mit, die im Februar darum gebeten hatte, »die unhaltbaren Zustände bezüglich der regelwidrig abgestellten E-Scooter auf den Bürgersteigen im Bezirk Mitte zu beheben und den Ordnungswidrigkeiten entsprechend nachzugehen.«

BA Mitte Ordnungsamt ist eifrig

»Der Bezirk Mitte von Berlin ahndet somit bereits jetzt schon die ordnungswidrig abgestellten eKF (E-Scooter) umfassend und nimmt hierbei im Land Berlin eine führende Rolle ein«, bilanzierte jetzt der Bezirk. Zwischen September 2022 und Oktober 2024 seien im Bezirk Mitte über 17.000 Ordnungswidrigkeits­Verfahren eingeleitet worden.

Flankierend habe der Bezirk Mitte eine 3,5 Quadratkilometer große Parkverbotszone für E-Scooter im historischen Zentrum eingerichtet.

Was ist eine Free Floater Erlaubnis?

Allerdings erteilt der Senat den Anbietern der Leihscooter außerhalb dieser Zonen regelmäßig eine sogenannte »Free Floater Erlaubnis«, die das Deponieren der Fahrzeuge am Rand der Bürgersteige zulässt.

Die entsprechenden Richtlinien verlangen zwar, die Elektrokleinstfahrzeuge so abzustellen, dass andere nicht beeinträchtigt werden.

So muss grundsätzlich eine Gehwegbreite von mindestens 2,30 Metern freigehalten werden. Das ist dem Sehbehindertenverband aber zu wenig, weil man sich als Sehbehinderter nach wie vor nicht darauf verlassen kann, dass die Gehwege frei von solchen Fallen sind.

Kontrollprobleme

Auch von digitalen Lösungen, bei denen eine App auf dem Smartphone in Echtzeit einen Warnton auslöst, sobald ein auf dem Gehweg parkender E-Scooter in der Nähe ist, hält der DBSV wenig.

Ein Warnton auf dem Smartphone habe einen zu geringen Informationsgehalt, um das Problem zu lösen. Denn damit lasse sich nur feststellen, dass es einen E-Scooter in der Nähe gibt, jedoch nicht, wo er sich befindet.

Wer ist eigentlich der
Chef des Bundesverkehrsministeriums? *)

Auch dem Fußgängerverband FUSS e.V. reichen die Berliner Regelungen nicht aus. Scharf kritisiert der Verband zudem einen Entwurf des Bundesverkehrsministeriums, nachdem das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen in der Straßenverkehrsordnung sogar explizit erlaubt werden soll und das Abstandsgebot beim Überholen für eKFs ganz aus dem Regelwerk gestrichen wird.

Die geplante Novelle der StVO »würde genau das Gegenteil dessen bewirken, was die Bundesregierung gerade erst in der Nationalen Fußverkehrsstrategie verkündete: Es ist eine grobe Attacke auf den Fußverkehr.«

Quelle: cs in der ecke köpenicker 6 Dezember 2025 Januar 2026

Bild oben: E-Scooter Mikado auf dem Gehweg (Foto: Ch. Eckelt)

*) Note: Seit dem 6. Mai 2025 ist Patrick Schnieder (CDU) Bundesminister für Verkehr des Bundesrepublik Deutschland.


ecke köpenicker 6 2025/2026
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