Januar 2014: STELLUNGNAHME zur Machbarkeitsstudie Spreeuferpromenade

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cover_machbarkeitsstudie_spreeufer_okt_2013Stellungnahme der Betroffenenvertretung zur Machbarkeitsstudie Spreeuferpromenade

  1. Anlass, Ziel
  2. Aufgaben, Inhalt
  3. Abgrenzung
  4. Bestandsanalyse
  5. Bestehende Planungen und Konzepte

Lesen Sie hier unsere Fragen, Empfehlungen und Gedanken zur “Machbarkeitsstudie Spreeuferpromenade”. Die Studie des Koordinationsbüros für Stadtentwicklung und Projektmanagement KoSP GmbH können Sie hier im Original nachlesen: Machbarkeitsstudie Spreeufer (129 Seiten PDF, 30 MB, siehe rechts)

5.2 S.21
FNP, zwei Schulstandorte an der Dresdener Straße und an der Michaelkirchstraße?
Schadstoffbelastete Böden an der Michaelkirchstraße… nicht weiter untersetzt

S. 22 ff
Wie verbindlich sind Bezirksentwicklungsplan, Landschafts- und Artenschutzprogramm, Grüne Hauptwege (z.B. entlang der Michaelkirchstraße innerhalb der Kraftwerkseinzäunung) und Radwegekonzepte (S. 26)?
Da einzelne Widersprüche zwischen diesen Planungsgrundlagen bestehen, ist nicht erkennbar, wo die Priorität liegt.

S. 27 B-Plan I-81B
Breite Uferstreifen 16-18 m, Aufstellung 1.3. 2011; Festsetzung… keine Zeitangabe, keine Angabe von Gründen für die Verzögerung

S. 28 B-Plan I-32a
Breite Uferstreifen 12-20 m, Aufstellung 24.2.2009; Festsetzung…keine Zeitangabe. Allerdings ist er Grundlage für sanierungsrechtliche Genehmigungen; ist es Ermessungssache des Stadtplanungsamtes? Warum sind in der Planzeichnung die Kühlhäuser der Eisfabrik noch eingezeichnet, die schon 2009 abgerissen worden sind? Wurde der Abriss ohne Sanierungsrechtliche Genehmigung durchgeführt oder ist die Aufstellung bewusst erst nach dem Abriss vorgenommen worden?

S. 29 B-Plan I-32b
Breite Uferstreifen k.A. Aufstellung mit B-Plan I-32a; Festsetzung 17. Juli 2012 nach Festlegung des Sanierungsgebietes. Projekt Stichstraße stagniert wegen fehlendem Grunderwerb. Warum ist in der Planzeichnung das Hoch-Tief-Gebäude nicht eingetragen?

5.3 Informelle und sektorale Planungen

S. 30-32, z. B. INSEK auf Seite 30, an das sich die beiden beteiligten Stadtplanungsämter Frhn.-Krzbg. und Mitte leider nicht koordinierend halten, obwohl von beiden Bezirksämtern bestätigend zur Kenntnis genommen. Hier wird eine bezirksübergreifende Grundlagen-Planung für große Teile der Luisenstadt nicht vertieft, sondern aus Kostengründen ignoriert.

S.31 Gestaltungskonzeption von 1994… interessante Variante ohne Realisierungsaussicht

S. 32 Konzeption bis Oberbaumbrücke
Hier ohne Berücksichtigung, weil in Verantwortung der Stadtplanung Frhn.-Kreuzberg

5.4 Seweso-II-Richtlinie                          Referenzbeispiel für die Abwägung nach neuer Richtlinie?

  1. Leitlinien

– Orientierung zum Wasser
Was ist gemeint? Fassadengestaltung oder/und Hauseingangsanordnung?
– Breite Uferstreifen
hier angegeben mit 10- 20 m
– Grün und Freiflächen
Mit welchem Instrumentarium kann ein Investor dafür gewonnen werden? Durchwegungen sind sehr zu begrüßen, doch ist eine solche auch im Bereich der Eisfabrik denkbar?

  1. Maßnahmenkonzept und Kostenschätzung
    S. 37 ff
    Die aufgeführten Maßnahmen sind plausibel und notwendig für die Herstellung eines durchgehenden Uferweges. Eine Reihenfolge der Dringlichkeiten ist leider nicht versucht worden. Was sollte zuerst begonnen werden wie z.B. Ankauf der Flächen für die Stichstraße, rechtliche Prüfungen der Vertragssituationen mit den verschiedenen Grundstückeigentümern an der Spree, Gutachten über die Uferbefestigungen, B-Plan-Beschleunigungen oder, oder Für die am Verfahren Beteiligten ist nicht ersichtlich, wer die Projektleitung stringend wahrnimmt und an welchen Maßnahmen außer der Betroffenenvertretung noch Dritte zu beteiligen sind u.a. die Bezirksverordnetenversammlung, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Senatsverwaltung für Finanzen, das bezirkliche Umweltamt… Verantwortlichkeiten und Abhängigkeiten sind wohl absichtlich nicht dargestellt worden, wären aber für eine Machbarkeitsstudie sehr wünschenswert.

Maßnahmevorschläge

S. 38 Inselbrücke bis Jannowitzbrücke
Uferweg als Brückenunterführung unter der Jannowitzbrücke oder als über Treppen hoch führender Weg, der die Verkehrsader Brückenstraße kreuzt? Sanierung der Uferbereiche an den Anlagestellen sollte unter Beteiligung der Schifffahrtsgesellschaften erfolgen.

S. 38 und S. 39 Jannowitzbrücke bis Michaelbrücke und von dort bis Schillingbrücke
Alle Maßnahmen plausibel und notwendig. Unklar ist die Wegeführung im Bereich Spreefeld, wo das Bootshaus die Uferlinie unterbricht. Ebenso ist nicht eindeutig, wo im Verlauf der Höhendifferenzen ein unterer und oberer Weg parallel entstehen sollen und erforderlich sind. Zu Linienführungen fehlen zeichnerische Angaben und beschreibende Erklärungen. Wo und wie können im Spreefeld Spielplatz und Gemeinschaftsfläche angeordnet werden Wie kann bürgerschaftliches Engagement mit Planungen des Bezirkes verflochten werden?

S. 41 Kostenschätzung
Die in der Tabelle zu Grunde gelegten Kostenrichtwerte und Kostenangaben aus vergleichbaren Bauvorhaben sind Orientierungswerte, die für die weitere Diskussion verwendbar sind und die die Größenverhältnisse zwischen den einzelnen Maßnahmen widerspiegeln.

  1. Flächensicherung und Grunderwerbskosten

S. 43 Aus den Tabellenwerten für die Bearbeitungsflächen im qm kann nicht abgelesen werden, welche Werte für Breite und Länge angesetzt wurden. Das ist insbesondere von Belang, weil die Uferbreite in dieser Machbarkeitsstufe mit unterschiedlichen von..bis.. Breitenwerten angegeben ist.
Welche Werte sind an an den einzelnen Uferabschnitten angesetzt worden? Analog gilt die Frage auch für die Tabelle Flächenübersicht und Kosten Grunderwerb.

  1. Gesamtkosten

S. 45 Zur Kostengröße von über 7 Mill. € sind wie erwähnt sicher noch weitere Kosten für Projektsteuerung und unvorhergesehene Ausgabe, die ausausstehenden Gutachten sich ergeben, zu erwarten.

  1. Empfehlungen zum weiteren Planverfahren

S. 47 u. 48 Zur Flächensicherung u. planungsrechtlichen Sicherung
Die im Konjunktiv formulierten Empfehlungen erscheinen zu zaghaft. Nach Ansicht des Unterzeichners ist es dringlich, die B-Pläne festzusetzen und die Wahrnehmung der Vorkaufsrechte zu forcieren.
Verkehrswertgutachten hätten schon längst beauftragt werden können. Zur Planungsrechtlichen Sicherung gehört auch die rechtzeitige Anmeldung des Vorhabens WAISENBRÜCKE. Der zeitliche Vorlauf für Brückenbauten ist viel länger als bei sonstigen Hochbauten; es sollte jetzt (2014, erstes Halbjahr) angemeldet werden! Die Einschätzung, dass die Abschnitte 2 und 3 (Jannowitzbrücke bis Schillingbrücke) gegenüber dem Abschnitt 1(Inselbrücke bis Jannowitzbrücke) Vorrang genießen, wird voll unterstützt.
Die Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange der Uferanlieger sind in der demokratischen Stadtgesellschaft Berlins selbstverständlich. Was hier fehlt ist das Aufzeigen von Möglichkeiten der frühzeitigen Einbeziehung von Uferanliegern, die Eigeninitiativen entwickeln wollen und deren Elan mit langwierigen Planungs – und Abstimmungsphasen nicht gefördert, sondern ausgebremst wird. Diese Einschätzung wird auch dadurch verstärkt, dass in diesen Empfehlungen jegliche Zeitangaben fehlen, ebenso eine Reihenfolge der dringlichsten Aufgaben.

  1. Abschnittsweise Darstellung der Untersuchungsergebnisse

S. 49 bis 113
Hierzu werden außerhalb dieser Stellungnahme noch Anmerkungen erarbeitet, die mit anderen Mitgliedern der Betroffenenvertretung abgestimmt und danach den Verfassern der Machbarkeitsstudie zugeleitet werden.

 

Die Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt

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