Oktober 2015: ANTWORTBRIEF an Senator Geisel

LETZTE ÄNDERUNG am Freitag 29. Januar 2016 22:38 durch


Die BV nimmt Stellung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Herrn Senator Andreas Geisel
Württembergische Str. 6
10707 Berlin

Ihr Schreiben vom 15. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Senator Geisel,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 15. Juli 2015. Nachstehend nehmen wir Bezug auf die darin aufgeführten Kritikpunkte. Wir widersprechen der ausdrücklichen Betonung des bezirklichen Stadtplanungsamtes in jeder Phase des Verfahrenseinbezogen worden zu sein.

Das betrifft die vorzeitige Ablösung von Grundstücken aus den Sanierungsverfahren, über die wir erst auf Nachfrage mit einer Liste über die bestehenden Verträge und Vereinbarungen am 1.12. 2014 informiert worden sind. Bruchstückweise werden wir auch nur über die städtebaulichen Verträge mit Investoren informiert, Einsehen oder gar Mitwirken wird abgelehnt.

In diesem Zusammenhang weisen Sie darauf hin, dass nicht alle Forderungen der Betroffenenvertretung vom Bezirk umgesetzt werden können. Das ist auch für uns selbstverständlich. Trotzdem bleibt die Frage offen, warum das dringende Problem der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum bisher nicht erreicht werden konnte. Im Kontakt mit Investoren auch unter Einbeziehung von Bürgervertretern ließe sich einiges an sozialen Zielen erreichen. Wir haben uns in der Betroffenenvertretung ausführlich mit den Entwicklungszielen der drei Blockkonzepte auseinander gesetzt. Blockkonzepte ersetzen nicht die wesentlich verbindlicheren B-Pläne, wie sie für den Spreeuferweg vorgesehen sind.

Für Schlüsselgrundstücke des Sanierungsgebietes, die sich in Privaten Händen befinde, wie z.B. die Eisfabrik, das ehemalige Postfuhramt oder die Wagenburg sind Blockkonzepte als Planungsinstrumente wirkungslos. Hier sollte sich die öffentliche Hand mit Hilfe von B-Plänen Eingriffsmöglichkeiten offen halten (z.B. Vorkaufsrecht).

B-Pläne sind auch deshalb unverzichtbar, weil ein Anteil nicht störenden Gewerbes festgelegt werden kann. Unsere kritische Haltung resultiert aus der Unverbindlichkeit von Blockkonzepten, die bisher zu keiner einzigen Festlegung eines sozialen Treffpunktes oder eines Kulturstandortes geführt hat. Ausdrücklich begrüßen wir aber die Festlegung eine Kitabaus im Holzuferblock. Überdies werden die Blockkonzepte durch die Bezirksverordnetenversammlung nicht beschlossen, sondern lediglich zur Kenntnis genommen.

Wir begrüßen es sehr, dass weiterhin an dem Schulstandort festgehalten wird und eine mittelfristige Sicherung gegeben ist. Für die Unterbringung von Flüchtlingen hatten wir ersatzweise den benachbarten berlineigenen Gebäudekomplex von Berlin Novo vorgeschlagen. Darin wäre eine schnell realisierbare Wohnnutzung möglich.

Hinsichtlich der alternativen Wohnform des sogenannten Teepeelandes genügt uns der Hinweis auf temporäre Duldung nicht. Es sollte doch zu erwarten sein, dass Senat und Bezirksamt gemeinsam mit den Bewohnern sprechen und einer dauerhafte Lösung für ihren Verbleib suchen. Eine intensivere Abstimmung der Planungen zwischen den Bezirksämtern von Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wünschen wir uns auch.

Sie sind nach der bezirksübergreifenden Rahmenplanung des INSEK von 2009 steckengeblieben. Bestes Beispiel ist das Verkehrskonzept für die Nördliche Luisenstadt, das keine Entsprechung im Kreuzberger Teil der Luisenstadt findet. Hierzu wünschen wir uns einen lenkenden Hinweis Ihrer Senatsverwaltung auf die Stadtplanungsämter beider Bezirksämter.

Wir warten gespannt auf Ihre Antwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Die Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt

Verfasst: 21.10.15

 

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