Spreepromenade. Nun wird’s eng – Bebauungsplan muss bis Ende 2020 festgesetzt sein

LETZTE ÄNDERUNG am Montag 9. November 2020 17:17 durch BV LuiseNord


Der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses bittet frühzeitig zur Sitzung am 28.10.2020.

In Dringlichkeit wird der B-Plan 1-81 (Spreeufer) behandelt, da eine Beschlussfassung zum Jahresende erforderlich ist.

(Zahlreiche Anlagen zur Beschlussvorlage begleiten das Thema; siehe unten).

Normalerweise kommen solche Beschlussvorlagen erst in die BVV und werden dann in den Ausschuss überwiesen. Dazu führt das Stadtplanungsamt hinsichtlich der Dringlichkeit aus:

“Für den Bereich Jannowitz-Center wurde ein öffentlich rechtlicher Vertrag abgeschlossen zur Gewährung von Geh- und Radfahrrechten zugunsten der Allgemeinheit. Vertraglich ist die Eintragung der Dienstbarkeit mit der Festsetzung des Bebauungsplanes zum 31.12.2020 verknüpft worden (siehe B-Planbegründung S. 34).

Erfolgt dies nicht, erfolgt keine Eintragung der Dienstbarkeit ins Grundbuch, so dass es für diesen Teilabschnitt keine Regelung für eine öffentliche Nutzung geben würde.

Es ist von daher dringend geboten den Bebauungsplan 1-81 bis zum Ende des Jahres 2020 festzusetzen (Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin).

Um dieses Ziel zu erreichen, ist der BVV-Beschluss ‘über die Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-81 (Spreepromenade)’ in der BVV-Sitzung am 5. November 2020 erforderlich.

Die Brisanz ist hier auch dadurch gegeben, da die Oktobersitzung wegen den Herbstferien ausfällt. Demzufolge ist die Behandlung des Themas im davorliegenden Stadtentwicklungsausschuss am 28. Oktober 2020 erforderlich.”

Eine erneute Einladung erwarten wir wie üblich dann eine Woche vor der Sitzung.


Quelle: Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne der BVV Mitte


Vertreter unserer Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt haben die Teilnahme an dieser Ausschusssitzung bereits zugesagt.

Es handelt sich um den Spreeuferbereich zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße und dort an die Spree angrenzenden Grundstücke in der Brückenstraße, Rungestraße und Köpenicker Straße:

Aus Bplan Spreepromenade


Anlagen

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