Das Landgericht Berlin hat kürzlich die Räumungsklage der Eigentümerin gegen die Köpi abgewiesen.
Die Vorgeschichte: Im Juni des letzten Jahres hatte die Eigentümerin des Grundstücks, die Startezia GmbH, den Bewohnern des Hausprojekts Köpi fristlos gekündigt.
Deren Mietvertrag läuft noch bis zum Jahr 2037. Die fristlose Kündigung begründete die Startezia GmbH mit angeblicher »akuter Einsturzgefahr« des Altbaus an der Köpenicker Straße, der Hausverein habe zudem seine Erhaltungspflicht verletzt und notwendige Instandsetzungsarbeiten nicht ausgeführt.
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