Die neue Regelungen des §250 BauGB sind sehr effektiv. Aber achten Sie besser auf Ihren Wohnbezirk.
In der ganzen Stadt werden zunehmend weniger Anträge auf Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gestellt.
Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in einer Presseerklärung mit. Demnach wurden im vergangenen Jahr 2024 in Berlin nur noch für 142 Wohnungen und im 1. Halbjahr 2025 nur noch für 57 Wohnungen eine Umwandlung beantragt.
Seit Mitte 2021 gelten in Berlin die neuen Regelungen des §250 des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der weiterhin angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt hat der Senat sie bis 2030 verlängert.
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