Aus der “ecke köpenicker” No 4 September/Oktober 2020: Ein weiterer Schritt zum Uferweg

LETZTE ÄNDERUNG am Mittwoch 7. Oktober 2020 16:44 durch BV LuiseNord


Christof Schaffelder berichtet in der neuen “ecke” vom offiziellen Stand der Planung des Uferweges entlang der Spree – und der komplizierten Gemengelage zwischen Anliegern und gesetzlichen Vorschriften.

Wir zitieren hier den vollständigen Abdruck des Artikel. Die vollständige neue “ecke köpenicker” No 4 / 2020″ können Sie hier auf der Homepage des Bürgervereins einsehen/herunterladen.


Bebauungsplan 1-81 vom Bezirksamt beschlossen

Für den mittleren Teilbereich des geplanten Uferweges entlang der Spree hat das Bezirksamt Mitte am 8. August 2020 den Bebauungsplan beschlossen. Trotz “beschleunigtem Verfahren” wurden dazu neun Jahre benötigt. Allerdings sind die Verhältnisse in dem betroffenen Abschnitt zwischen Jannowitz- und Michaelkirchbrücke auch besonders vertrackt.

Denn hier führt der künftige Uferweg am Heizkraftwerk Mitte vorbei. Zwar wurde bereits Mitte der 1990er Jahre der Uferweg am Kraftwerk zu einem begehbaren Weg umgebaut (und dabei sogar mit beheizbaren Parkbänken ausgestattet). Öffentlich zugänglich war dieser Bereich aber nie:

Ein massiver Zaun zur Michaelkirchstraße hin verhindert eine öffentliche Nutzung seit etwa einem Vierteljahrhundert. Mit dem Bebauungsplan sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern könnte.

Das Kraftwerk ist nämlich in mehrerlei Hinsicht mit dem Spreeufer verflochten: So befindet sich auf dem Abschnitt die Hafenanlage, über die u.a. das Öl angeliefert wird, das den Notbetrieb sichern soll, falls die Gasversorgung aus irgendwelchen Gründen unterbrochen sein sollte. Von diesem Hafen führen eine Pipeline und ein unterirdischer Verbindungsgang zum Kraftwerk.

Im fraglichen Bereich steht zudem ein Bauwerk für die Ver- und Entsorgung mit Kühlwasser, das für den Betrieb des Kraftwerks unabdingbar ist. Das Land Berlin kann hier also nicht den für den Uferweg benötigten Grundstücksteil aufkaufen oder gar enteignen, sondern muss sich mit Vattenfall vertraglich über öffentliche Wegerechte am Ufer entlang einigen. Ein solcher Vertrag ist mit dem Land Berlin bereits verhandelt und wird demnächst unterzeichnet.

Etwas anders gelagert sind die Verhältnisse bei dem Grundstück, das direkt an die Brückenstraße grenzt. Hier wurde in den 1990er Jahren das “Jannowitzcenter” errichtet, da-bei wurde der Uferbereich bereits umgestaltet und öffentlich zugänglich gemacht. Zudem sind seit einigen Jahren für diesen Bereich Geh- und Radfahrrechte für die Allgemeinheit Im Grundbuch eingetragen. Im Gegenzug hatte der Bezirk auf sein Vorkaufsrecht im Sanierungsgebiet verzichtet.

Anderenorts wurden Uferstreifengrundstücke vom Land Berlin bereits erworben. Obwohl der Kaufpreis dabei wertgemindert ist, war das für die Eigentümer oftmals ein gutes Geschäft:

Denn durch den Verkauf wurden sie auch von der Zuständigkeit für die Spundwände an der Spree befreit – und die sind an manchen Stellen reparaturbedürftig. Inzwischen hat sich auch herausgestellt, dass der Bund als Eigentümer der Wasserstraße für die oft hohen Kosten dieser Reparaturen nicht aufkommt, denn für die Unterhaltung der Uferwände ist in der Regel der “landseitige” Grundstückseigentümer zuständig.

Der nunmehr beschlossene B-Plan soll jetzt als Grundlage für die weitere Planung des Uferwegs dienen, der im angrenzenden Abschnitt zwischen Michaelkirchstraße und Engeldamm zunächst einmal als Provisorium errichtet werden wird. Die Landschaftsarchitektinnen und -architekten, die für beide Abschnitte konkretere Entwurfsideen entwickeln sollen, finden jedenfalls in den Materialien zum B-Plan reichhaltigen Lesestoff:

Alleine die dem Bezirksamtsbeschluss beigefügte “Begründung zum Bebauungsplan 1-81” umfasst 67 Seiten.

Quelle: cs/Ch. Eckelt in der “ecke köpenicker” No 4 September/Oktober 2020


Später Bürgerprotest kommt zu spät

In der “ecke” finden Sie auch den Artikel “Stellungnahme zum
Bebauungsplan 1-81”. Das Stadtentwicklungsamt antwortet auf die Einwendung eines namentlich nicht genannten Anwohners aus der Rungestraße 21, der sich u. a. eine “Lärmschutzwand” wünscht.

Allein 40 von 55 eingesandten Einwendungen stammen aus diesem Neubau mit 120 Eigentumswohnungen. Das Projekt wurde 2012 genehmigt und im Jahr 2016 bezugsfertig. Die Planungen für den Uferweg waren da schon bekannt.


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