Das Denkmal-Ensemble Eisfabrik bedarf einer geschützen Entwicklung!

LETZTE ÄNDERUNG am Freitag 29. Januar 2016 22:39 durch


Das Denkmal-Ensemble Norddeutsche Eiswerke ist für den Holzuferblock und die Sanierungsziele im Gebiet „Nördliche Luisenstadt“ ein Schlüsselgrundstück und deshalb von herausragender Bedeutung.

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Wir sind der Auffassung, dass jetzt das Verfahren und die Handlungen aller Beteiligten dieser Schlüsselrolle gerecht werden müssen, weil andernfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sanierungsziele nicht erreicht werden oder ihre Erreichung in unnötigem und erheblichem Ausmaß erschwert wird.

Wir fordern für dieses Schlüsselgrundstück im Besonderen:

1. Einen öffentlich gewidmeten Durchgang
(als öffentliche Grünfläche oder Verkehrsfläche) von der Köpenicker Strasse bis zur Spree mit Anbindung an das Gelände des Postfuhramtes im Melchiorblock.

2. Freiräume auf dem Grundstück
sollen zu großen Teilen öffentlich und mit Nutzungs-angeboten für die Nachbarschaft ausgestattet werden: z.B. (Abenteuer-) Spielplatz oder Stadtplatz und in keinem Fall für PKW-Stellplätze zur Verfügung stehen.

3. Erschließung in Verlängerung des Paula-Thiede-Ufers
ab Bona-Peiser-Weg ausschließlich für Fußgänger und Fahrräder; motorisierter Verkehr ausschließlich für Ver-und Entsorgung und Rettung; gestaltet als “shared space”, wenig Versiegelung, möglichst „grün“.

4. Der Wohnhof im Grundstücksteil
vorne an der Strasse soll in seiner Struktur erhalten bleiben und als Grünfläche für die Bewohner qualifiziert werden

5. Nutzung
a) im Sanierungsgebiet soll möglichst jedes Baupotenzial für gemischte Nutzung vorgesehen werden.
b) für das Grundstück der Eiswerke fordern wir folgende Nutzungsmischung: Wohnen 20 – 30%, Kultur 30 – 50% Gewerbe (u.a. im Gewerbebestandsgebäude) 25-35%; soziale Infrastruktur bis 10%
c) in Abstimmung mit dem Eigentümer der Eisfabrik wäre deren geplante Nutzung hier mit zu bilanzieren.
d) Nutzungszonierung:

  • i) kein Wohnen im Erdgeschoss an öffentlichen Durchgängen
  • ii) Wohnen im Bestand und Bestandsergänzung
  • iii) Gewerbe oder Kultur im Bestands(Fabrik-)Gebäude; bei benachbartem Wohnen herstellen einer lärmrobusten Mischung
  • iv) Reaktivierung der Ladenflächen zur Köpenicker Straße und Weiterführung im Neubau
  • v) Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung am Ufer (Schwerpunkt Kultur, s.a. Blockkonzept, aber dort nur allgemein, nicht Grundstücksgenau formuliert)
  • vi) am Ufer oder im Bereich des Stadtplatzes eine Kindertagesstätte sowie eine Freizeit-und Bildungseinrichtung für Jugendliche, z.B. Hort

e) diese Nutzungsmischung würde dem an anderer Stelle des Blockkonzeptes dargestellten Ziel, das Verhältnis zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen mit 50:50 in einer Gesamtbilanz für den Block anzustreben, latent widersprechen.
Wir halten das dennoch für richtig, weil mit dem dargelegten Ziel des Blockkonzeptes de facto ab sofort nur noch Wohnnutzung genehmigungsfähig wäre.
Wir plädieren stattdessen für eine grundstücksweise Betrachtung der Nutzungsmischung, um dann für die vorhandenen Neubaupotenziale eine stabile, auch lärmrobustere Mischungsstruktur zu erzielen.

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6. Bestandsmieter wohnen lassen
(Gustav Hämer: Wohnen heisst bleiben)

7. zur Baustruktur / Baukörper
Berücksichtigen / nicht verbauen: funktionale Mißstände beheben, Verbesserung von Belichtungsmöglichkeiten bestehender Wohngebäude, auch auf Nachbargrundstücken.
Einbeziehung des Nachbargrundstückes Köpenicker Strasse 36-38 in Nutzungs-und Städtebauliches Konzept; Vertiefung einer öffentlich zugänglichen Uferzone, keine “erste Eeihe” am Wasser.

8. zu den ehemaligen denkmalgeschützten Kühlhäusern
Eine Reminiszenz an die Volumen und Grundflächen der abgerissenen Kühlhäuser ist erwünscht, z.B. mindestens in der Gestaltung der Außenanlagen.

9. Die öffentliche, fußläufige Verbindung
zwischen Bona-Peiser-Weg und Eiswerke soll ermöglicht werden.

10. Umgehend sollte ein verbindliches Nutzungskonzept
für die beiden besonders großen, nahezu brachliegenden Grundstücke Köpenicker Strasse 35-38 sowie 40/41 erarbeitet werden. Ein Ergebnis sollte in spätestens 4 Wochen zur Abstimmung und Festlegung vorliegen.

Wir regen an unverzüglich zu untersuchen, ob die öffentliche Hand zwecks Sicherung der Erreichung von wesentlichen Sanierungszielen im gesamten Gebiet u.u. von ihrem Vorkaufsrecht im Falle einer Veräusserung der unter 10. genannten Grundstücke Gebrauch machen muss.

Die Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt,
15. Mai 2014

Das Denkmal-Ensemble “Eisfabrik” finden Sie hier:

 

 

 

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