Der Mietendeckel – so soll er wirken

LETZTE ÄNDERUNG am Montag 20. Januar 2020 17:34 durch BV LuiseNord


Top-Thema No 3 auf der letzten Sitzung des Sanierungsbeirates Nördliche Luisenstadt am 25. November 2019 war der

Berliner Mietendeckel

Eine Vertreterin der Mieterberatung Prenzlauer Berg informiert die Sitzungsteilnehmer über die geplanten Regelungen und den aktuellen Verfahrensstand zum Berliner Mietendeckel. Zu den wesentlichen Regelungen gehören:

  • Die Mieten werden 5 Jahre lang „eingefroren“, rückwirkend ab 18.06.2019
  • Wohnungen sollen bei Wiedervermietung künftig maximal 9,80 € netto kalt je Quadratmeter kosten dürfen. Für die zulässige Miethöhe spielen das Baujahr und die Ausstattung eine Rolle, die Lage hingegen nicht.
  • Die Absenkungen von überhöhten Mieten soll möglich gemacht werden.
  • Niedrige Mieten können bei Wiedervermietung um einen Euro pro Quadratmeter angehoben werden – sie dürfen jedoch nicht die Grenze von fünf Euro pro Quadratmeter überschreiten.
  • Es soll eine Härtefallklausel für Vermieter im Falle der Unwirtschaftlichkeit geben. Dann können auf Antrag abweichende Mieten genehmigt werden.

Die genannten Regelungen beruhen auf dem Entwurf des Senats für das entsprechende Mietendeckel-Gesetz. Bis zum Beschluss des Gesetzes durch das Berliner Abgeordnetenhauses kann es noch Veränderungen geben. Mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels wird ab März 2020 gerechnet.
Aufgrund der noch nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage können noch keine Handlungsempfehlungen für „betroffene“ Mieter gegeben werden. Es wird ein deutlicher Anstieg der Nachfrage nach Mieterberatung Anfang 2020 erwartet.


Text: Auszug aus dem Protokoll vom 4.1.2020

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