LETZTE ÄNDERUNG am Sonntag 11. Mai 2025 18:07 durch BV LuiseNord
In der neuen ecke Nr. 2 Mai/Juni 2025 lesen wir einen Beitrag getitelt mit der interessanten Frage:
„Wer achtet auf die Einhaltung von Städtebaulichen Verträgen in ehemaligen Sanierungsgebieten?“
Auch das Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen Postfuhramtes Köpenicker Straße 132 ist von der Krise des Berliner Immobilienmarktes nicht unberührt geblieben und ins Stocken geraten.
Hier sollen insgesamt sechs Gebäude neu errichtet und die bestehende alte Generatorenhalle ausgebaut werden.
Die notwendigen Genehmigungen wurden bereits im Jahr 2019 erteilt, auch ein Städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Investor abgeschlossen.
Mit den ersten Baumaßnahmen wurde schon 2021 begonnen. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt aber grundlegend geändert.
Die Bau- und Finanzierungskosten sind stark gestiegen, der Markt für Büroflächen ist zusammengebrochen.
Zwar hat sich der Bezirk auch schon dazu bereit erklärt, Planungsänderungen von Büros hin zu Wohnungen grundsätzlich zuzustimmen.

Dennoch verstummen die Gerüchte nicht, dass der Eigentümer plant, das gesamte Vorhaben oder zumindest Teile des Grundstücks an einen oder mehrere Dritte zu veräußern.
Das wäre sein gutes Recht. Im Sanierungsgebiet würde dann zwar eine Kaufpreisüberprüfung fällig, aber vermutlich würde die Höhe des Kaufpreises bei so einem Notverkauf keine Probleme bereiten.
Sorgen bereitet einigen Sanierungsbeteiligten jedoch die Frage, wer nach dem Auslaufen des Sanierungsgebiets Nördliche Luisenstadt auf die Einhaltung des Städtebaulichen Vertrages achtet, der im Oktober 2019 abgeschlossen wurde.
Im Bezirk Mitte ist man in dieser Hinsicht gebrannt:
In der Europacity unweit des Hauptbahnhofs zum Beispiel klagt der Senat inzwischen auf die Einhaltung der Vereinbarungen eines solchen Vertrages aus dem Jahr 2016 und die Bereitstellung von 215 Sozialwohnungen.
Auch hier hat die faktische Eigentümerschaft in der Zwischenzeit gewechselt.
Die neue Eigentümergesellschaft ist jetzt der Überzeugung, dass sie an die alten Verpflichtungen nicht gebunden ist.
Im Unterschied zum Entwicklungsgebiet Heidestraße ist der Städtebauliche Vertrag für das Postfuhramt aber in keinem Bebauungsplan verankert.
Es gibt es kein spezifisches Baurecht über einen B-Plan und es ist auch keine Aufstellung eines solchen geplant.
Im Sanierungsgebiet wachte bislang die Sanierungsverwaltungsstelle über die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.
Wenn aber das Sanierungsgebiet demnächst aufgehoben wird, entfällt auch die Zuständigkeit der Sanierungsverwaltungsstelle.
Dann steht zu befürchten, dass der Städtebauliche Vertrag in Vergessenheit gerät. Denn wenn ein künftiger Eigentümer hier irgendwann einen neuen Bauantrag stellt, würden die künftigen Mitarbeitenden des Stadtplanungsamts eben nicht im lokalen B-Plan nachlesen können, dass irgendwo auch noch ein verbindlicher Städtebaulicher Vertrag existiert.
Quelle: cs in der ecke köpenicker No 2 Mai Juni 2025
Foto: Postfuhramt wird Post Yard (Foto: Archiv BV 2022)
Siehe auch Fotoalbum Baustelle 2022: Postfuhramt wird Post Yard
Mehr Postfuhramt hier in unserem Blog.

ecke köpenicker No 2 Mai Juni 2025 – hier direkt Lesen/Herunterladen
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Und es gibt weitere ecken in anderen Mitte-Sanierungsgebieten